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Zollkennzeichen in Krefeld zulassen

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Was sind Zollkennzeichen?

Soll ein nicht zugelassenes, aber zulassungspflichtiges Auto oder ein kennzeichenpflichtiges aber zulassungsfreies Auto, zu dem es kein Kennzeichen gibt, aus eigener Kraft oder auf einem Fahrzeug mit Anhänger dauerhaft für den Export in ein anderes Land befördert werden, wird für die Fahrt oder Transport ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) benötigt.

Personen mit einem Hauptwohnsitz in Deutschland müssen sich zwecks Zulassung an Ihre Wohnsitzbehörde Krefeld wenden. In Krefeld selbst ist eine Zuteilung nur machbar, wenn der Antragsteller im Inland keinen Wohnsitz hat und sich das Auto vor Ort befindet. In diesem Fall ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Im Ausland ansässige Antragsteller können sich zwecks Zuteilung nicht vertreten lassen. Grundsätzlich ist die Zuteilung auf eine juristische ausländische Person nicht möglich.

Hinzu kommt, dass die TÜV-Plakette noch mindestens bis Ende der gewünschten Gültigkeit des Zollkennzeichens gültig sein muss. Eine erneute TÜV-Untersuchung (Hauptuntersuchung) muss erfolgen, wenn die TÜV-Plakette entweder abgelaufen ist, oder innerhalb der geplanten Frist abläuft. Ebenso gilt diese Regel, wenn das Auto bisher in einem EU-Ausland zugelassen war.

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Wie lange gilt das Zollkennzeichen?

Die Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens beträgt 30 Tage ab Zuteilung. Möglich sind in Ausnahmen und im Einzelfall auch längere Fristen. Diese müssen aber ausführlich begründet werden.
In jedem Fall ist auch die Vorführung des Autos erforderlich. Nach der Zulassung vor Ort erfolgt die Vorführung.

Rechtliche Grundlagen – § 19.-Zulassungsverordnung (FZV)

Unterlagen

• Pass oder Personalausweis
• Vertretung durch eine Person mit Vollmacht (geht nur mit Wohnsitz im Inland): gültigen Ausweis oder Pass des Antragstellers und Bevollmächtigten. Schriftliche Vollmacht.
• Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugschein
• Zulassungsbescheinigung Teil II und Fahrzeugbrief
• Gelbe Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
• SEPA-Lastschriftmandat mit gültigem BIC und gültiger IBAN ( für Kfz-Steuer)
• Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug ( bei Zulassung auf juristische inländische Person)
• Neuer HU-Prüfbericht, wenn der in der ZBI eingetragene Hauptuntersuchungstermin nicht mindestens bis zum Ablauf der Kennzeichen gilt oder wenn das Auto bislang in einem EU-Ausland zugelassen war.

Wichtig ist, dass die oben angegebenen und erforderlichen Dokumente, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, noch gültig sind und in Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (§ 33. Verwaltungsverfahrensgesetz durch ein Notariat oder durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts) vorgelegt werden. Ohne Ausnahme müssen im Original die Zulassungsbescheinigungen vorliegen.
Bei einer örtlichen Vorsprache wird der Antrag auf Zollkennzeichen unterschrieben.
Wird das Kennzeichen widerrechtlich für mehrere Fahrzeuge verwendet, droht ein Bußgeld von 50 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Wodurch unterscheiden sich Zollkennzeichen von normalen Kennzeichen?

Die sogenannten Ausfuhrkennzeichen unterscheiden sich in Schrift, Maßen und Aufbau kaum von herkömmlichen Auto-Schildern. Zu erkennen sind sie lediglich durch den roten Streifen rechts vom Schild mit den eingestanzten Zahlen, welche die Gültigkeitsdauer angeben.

Auch hier stehen wir unseren Kunden als zuverlässige Ansprechpartner für Kennzeichen und Zollkennzeichen in Krefeld zur Verfügung.

Wie gestaltet sich in diesem Fall der Ablauf?

1. Der Halter muss die nötigen Unterlagen, sowie einen gültigen Ausweis, die Zulassungs- und TÜV-Bescheinigung bei uns hinterlegen. In unserer Checkliste befinden sich dann alle benötigten Dokumente.
2. Jetzt profitiere von unserem Zulassungsservice. Wenn das Kraftfahrzeug für den Export vorgesehen ist, kümmern wir uns um die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde und organisieren die gewünschten Ausfuhrkennzeichen. So geht für unsere Kunden der ganze Vorgang stressfrei über die Bühne und lange Wartezeiten bei der Zulassungsstelle entfallen auch.
3. Der Preis für Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen, Zollkennzeichen) mit einer 30 Tage Gültigkeit beträgt inklusive STVA-Gebühren und Kennzeichen (rote Schilder) auf Anfrage.

Die Versicherung für alle KFZ – für 1 Monat Ausfuhrkennzeichen-Versicherung beträgt 115,00 Euro.
Darin sind enthalten: Versicherung (nur Haftpflichtversicherung) für die Versicherung von Ausfuhrkennzeichen, Zollkennzeichen (Transitkennzeichen) mit einer Gültigkeit von einem Monat für die Überführung von einem KFZ ins Ausland mit grüner internationaler Versicherungskarte.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Anmeldung bei der Zulassungsstelle und endet nach einem Monat. Eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme und Kaskoversicherung ist hier ausgeschlossen. Für die Überführung erhält der Antragsteller eine Blanko-Deckungskarte. Hier muss nur noch das Fahrzeug, Name und Adresse eingetragen werden. Mit dieser Karte gibt es an allen Zulassungsstellen ein Zoll-Ausfuhrkennzeichen.

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